Mehrwertsteuer-Senkung auf 4,9 %
Vorbereitung für deinen Betrieb
Damit am Stichtag alles glatt läuft, beginnen die Vorbereitungen jetzt — im Hintergrund, ohne Einfluss auf deinen laufenden Betrieb. Der gesetzliche Stichtag ist der 1. Juli 2026 (Mittwoch); die eigentliche Umstellung legen wir auf Dienstag, 30. Juni 2026, nach Geschäftsschluss.
Was passiert?
Österreich senkt für viele Grundnahrungsmittel die Mehrwertsteuer dauerhaft von 10 % auf 4,9 %.
Milch, Eier, frisches Obst und Gemüse, Brot, Reis, Mehl, Nudeln, Salz.
Wurst, Käse, Fleisch, Fisch, Öle, Getränke (bleiben bei 10 % / 13 % / 20 %).
Drei-Phasen-Ablauf
Vorbereitung, Stichtag der Umstellung, Nachgang — jede Phase mit klaren Aufgaben.
Im Hintergrund — du buchst weiter mit 10 %, Tests sind jederzeit möglich. Vier konkrete Schritte:
- 1
Konten anlegen
Eigene Konten zwingend — keine Wiederverwendung bestehender 10 %-Konten. Folgende vier Konten brauchst du:
- ▸Umsatzsteuer 4,9 %
- ▸Vorsteuer 4,9 %
- ▸Erlöskonto Grundnahrung 4,9 %
- ▸Kundenskonti 4,9 %
- 2
Steuersatznummer 4 anlegen (Vorbereitungs-Modus mit 10 %)
Im ProHandel unter Fibu → Stammdaten → Firmenstamm → Steuerarten anlegen — für M (Mehrwertsteuer) und V (Vorsteuer). Falls Nummer 4 bereits belegt ist, eine freie Nummer verwenden. Wichtig beim Anlegen: zunächst mit Steuersatz 10 %, Steuerkonto 10 % und Kundenskonto 10 % konfigurieren — also alle Skonto- und Erlöskonten vom bestehenden Steuerschlüssel 1 auf den neuen Schlüssel 4 kopieren. So wird bis zum Stichtag alles weiterhin korrekt mit 10 % abgerechnet, auch wenn Artikel schon auf Schlüssel 4 umgestellt sind. Am Stichtag selbst müssen dann nur noch der Steuersatz (10 % → 4,9 %) und die korrekten Skonto-/Erlöskonten 4,9 % zugewiesen werden.
- 3
Rechnungsübersichts-Gruppen anlegen
Falls du mit Rechnungsübersichts-Gruppen (RE-UEB1, RE-UEB2 …) arbeitest: den Text "Grundnahrung 10 %" als neue Kategorie in der Rechnungsübersicht anlegen — passend zum Vorbereitungs-Modus. Am Stichtag wird diese Kategorie dann auf "Grundnahrung 4,9 %" umbenannt. Wenn du keine Rechnungsübersicht nutzt, kannst du diesen Schritt überspringen.
- 4ACTION REQUIRED
ProHandel kontaktieren
ProHandel kontaktieren, damit wir die Erlösgruppen richtig zuweisen können.
- 5
Artikel umstellen + neue Preise hinterlegen
Bei den vorgeschriebenen Grundnahrungsartikeln auf Artikel-Seite 2 das MwSt-Kennzeichen auf 4 setzen. Falls du Rechnungsübersicht nutzt, den Text dort auf "Grundnahrung 4,9 %" ändern. Bei ALLEN Grundnahrungsartikeln musst du zusätzlich einen neuen Preis mit Gültigkeit 1.7.2026 hinterlegen — sonst gibt es keinen Etikettendruck und die Hogast-Übertragung kippt. Im Abholmarkt zwingend, sonst druckt das Etikett mit dem alten Preis: kein gültiges Etikett, kein Verkauf! Bei Brutto-Einzelhandelspreisen: korrekt aus dem 4,9 %-Satz zurückrechnen — eine 1:1-Übernahme der alten Brutto-Preise wäre eine versteckte Margenverschiebung.
Vorher zwingend: Alle offenen Lieferscheine und alle offenen Rechnungen, in denen mindestens ein Grundnahrungsmittel-Artikel mit Steuercode 4 enthalten ist, müssen am 30.06.2026 ausfakturiert sein — sonst werden diese Belege ab 01.07.2026 mit dem alten 10 %-Satz statt 4,9 % weiterverrechnet und damit gesetzlich falsch ausgestellt!
Am Dienstag, 30. Juni 2026 nach Geschäftsschluss wird die Umstellung scharf geschaltet — vier kleine Stamm-Updates: Steuersatz 10 % → 4,9 %, USt-Konto wechseln, Skonto- und Erlöskonten auf die neuen 4,9 %-Konten umstellen, sowie — falls Rechnungsübersicht verwendet — die Kategorie "Grundnahrung 10 %" auf "Grundnahrung 4,9 %" umbenennen. Ab dem ersten Beleg am 1. Juli rechnet das System automatisch mit 4,9 %.
Kontroll-Tool für die Umstellung (in Vorbereitung)
Damit nichts übersehen wird, bauen wir ein Kontroll-Tool, das vor der Scharfschaltung automatisch prüft:
- Alle Rechnungen und Lieferscheine mit Steuercode 4 sind dynamisch korrekt abgerechnet
- Erlöskonten sind den richtigen Steuerschlüsseln zugewiesen (analog eau_kto1.p-Logik)
- Skontokonten sind korrekt hinterlegt
Stichproben, UVA-Meldung mit der neuen BMF-Kennzahl für 4,9 %, Anpassung Bonpapier-Layout, DATEV/BMD/RZL-Mapping prüfen.
Was du NICHT tun musst
Keine Artikel-Duplikate
Keine zweite EAN, keine Lager-Migration. Bestehende Artikel werden umgehängt, nicht kopiert.
Keine Preis-Neuberechnung am Stichtag-Abend
Die Preisstrategie steht vorher fest. Am Stichtag der Umstellung wird nur umgeschaltet, nicht gerechnet.
Altes 10-%-Sortiment bleibt unangetastet
Wurst, Käse, Öl etc. — keine Änderungen. Die Senkung gilt nur für die definierte Grundnahrungsmittel-Liste.
Wer wann gefragt ist
Drei klare Verantwortlichkeiten — keine Überschneidungen. Bei steuerlichen Detailfragen unterstützt dich dein Steuerberater begleitend.
Du selbst
- Konten anlegen (USt 4,9 %, Vorsteuer 4,9 %, Erlöskonto Grundnahrung 4,9 %, Kundenskonti 4,9 %)
- Steuersatznummer 4 unter Fibu → Stammdaten → Firmenstamm → Steuerarten anlegen (M und V) — in der Vorbereitung mit 10 %, Skonto-/Erlöskonten von Schlüssel 1 kopieren
- Falls Rechnungsübersicht: "Grundnahrung 10 %" als Text in den Gruppen anlegen (am Stichtag auf "Grundnahrung 4,9 %" umbenannt)
- Artikel umstellen — MwSt-Kennzeichen 4 auf Artikel-Seite 2
- Bei allen Grundnahrungsartikeln neuen Preis mit 1.7.2026 hinterlegen (Etikettendruck, Hogast)
- Am 30.06.2026 alle offenen Lieferscheine und Rechnungen mit Grundnahrungsmittel-Artikeln (Steuercode 4) ausfakturieren
- UVA-Kennzahl im Erlöskonto anpassen, sobald das BMF die Kennzahl bekannt gibt
ProHandel (dein EDV-System)
- Zuweisung des Steuersatzes 4,9 % auf das Erlöskonto (Steuerspur einrichten)
- Umstellung der Erlöskonten am Stichtag — wir bereiten dafür ein Tool vor
- Kontroll-Tool zur Prüfung von Steuer-/Skonto-/Erlöskonten vor der Scharfschaltung
- Scharfschaltung am Stichtag (Dienstag, 30. Juni 2026, nach Geschäftsschluss)
BMF (Bundesministerium für Finanzen)
- Veröffentlicht die offizielle Liste der Grundnahrungsmittel, die unter den 4,9 %-Tarif fallen
- Veröffentlicht die UVA-Kennzahl für 4,9 %
- Beides erwartet im Frühsommer 2026 — rechtzeitig vor dem 1. Juli
Offene Punkte (Stand Mai 2026)
- BMF-Verordnung mit konkreter Artikelliste noch nicht final.
- UVA-Kennzahl für 4,9 % wartet auf Bekanntmachung durch das BMF.
- Beides erwartet im Frühsommer 2026 — rechtzeitig vor dem Stichtag der Umstellung (30. Juni 2026) eingearbeitet.